Zwangsvollstreckung abwenden – deine Lösung!

Wer auf Schulden nicht rechtzeitig reagiert, wird automatisch irgendwann mit gelben Briefen in Form von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden konfrontiert. Können die Schulden nicht durch Zahlung reguliert werden, ist die effektivste Möglichkeit die Rechtskräftigkeit zu verhindern, damit es erst gar nicht zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt. Aber auch wenn bereits ein Vollstreckungstitel vorliegt, gibt es Möglichkeiten wie man eine Zwangsvollstreckung abwenden kann. Ich zeige dir wie das geht.

Wie ist der Ablauf eines gerichtlichen Mahnverfahrens?

Das gerichtliche Mahnverfahren hat zum Zweck dem Gläubiger auf einem schnellen und günstigen Weg einen Vollstreckungstitel zu verschaffen, wodurch er in der Lage ist die Schulden auf direktem Wege einzutreiben.

Das Gericht prüft hierbei nicht ob die Forderung berechtigt ist. Zuständig ist dabei immer das Amts- oder Mahngericht, indem der Gläubiger seinen Sitz hat.

Ein Mahnbescheid erlangt nach Zustellung Rechtsgültigkeit. Der Schuldner hat danach zwei Wochen Zeit der Forderung nachzukommen oder Einspruch einzulegen. Nach einem Widerspruch wird das Verfahren in ein streitiges Verfahren übergeleitet.

Vollstreckt werden, kann jedoch bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Frist. Aus diesem Grund ist es ratsam sofort zu handeln und die Rechtskraft von vorne hinein zu verhindern.

Wann ist ein Mahnbescheid unzulässig?

Ein Mahnbescheid ist als unzulässig anzusehen, wenn die Schulden tatsächlich nicht bestehen. Da das Gericht dies nicht überprüft, bleibt dies dem Schuldner überlassen. Ebenso ist er unzulässig, wenn die Leistung durch den Gläubiger noch nicht erbracht wurde.

Selbstverständlich muss der Mahn- oder Vollstreckungsbescheid mit dem korrekten Namen ausgestellt worden sein. Handelt es sich um gewerbliche Schulden, gelten andere Regeln. Wird der Titel z.B. auf die Firma ausgestellt, sind Schufaeinträge auf eine Privatperson, beispielsweise dem Geschäftsführer, haltlos.

Der Häufigste Grund einer Unzulässigkeit ist und bleibt jedoch die nicht erfolgte korrekte Zustellung, z.B. durch Umzug.

Vollstreckungstitel – Zustellung verhindern durch Ummeldung

Diese Lösung ist für dich geeignet, wenn du dir noch kein Vollstreckungstitel an deiner offiziellen Wohnanschrift zugestellt wurde.

Ein Mahnbescheid oder Vollstreckungstitel muss rechtskräftig zugestellt worden sein, damit die Frist beginnt. Durch eine Ab- oder Ummeldung können Schuldner die rechtskräftige Zustellung zunächst einmal verhindern.

Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass es Monate dauert, bis Gläubiger dies bemerken und evtl. eine neue Adressauskunft beim Einwohnermeldeamt einholen. In dieser Zeit haben Schuldner die Möglichkeit durchzuatmen und die nächsten Schritte zu planen. In erster Linie ist hierbei nicht entscheidend an welche Adresse du dich ummeldest, sondern vielmehr das du es überhaupt tust.

Vollstreckungsbescheid an falscher Adresse zugestellt?

Wird an die alte Anschrift dennoch ein Vollstreckungstitel zugestellt, ist dieser auch nachträglich noch anzufechten. So lässt sich auch noch nach Jahren Einspruch einlegen, da die Frist durch die inkorrekte Zustellung nicht begonnen hat zu laufen. Wichtig hierbei ist, dass du die An- Um- sowie Abmeldebestätigungen von deiner Gemeinde aufbewahrst, da du diese als Nachweis benötigst. Es ist auch nachträglich kein Problem diese bei der Gemeinde anzufordern.

Wie kann man eine Zwangsvollstreckung verhindern?

Dir wurden bereits ein oder mehrere Vollstreckungstitel rechtmäßig zugestellt und du befürchtest nun eine Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher? Ich zähle hier nicht alle Möglichkeiten auf und konzentriere mich auf die für dich effektivsten.

TIPP: Steht der Gerichtsvollzieher bereits in der Tür und möchte in deine Wohnung gelangen, so kannst du Zeit schinden, indem du ihn ausschließlich mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss Eintritt gewährst. In der Regel hat der Gerichtsvollzieher diesen bei einer Zwangsvollstreckung zunächst nicht gleich dabei und muss den Durchsuchungsbeschluss erst erwirken.  

1. Einigung durch Zahlung

Die einfachste Möglichkeit ist selbstverständlich immer die Zahlung. Aber Gläubiger wissen auch ganz genau, dass sie gar nichts bekommen, wenn sie den Schuldner nicht etwas entgegenkommen. Daher lohnt es sich immer das Gespräch mit dem Gläubiger zu suchen. Hier sind geringe Einmalzahlungen oder Ratenzahlungen möglich.

Verbessere deine Erfolgsaussichten und lass dir von mir helfen. Melde dich hierzu gerne jederzeit per Email: hilfe.vollstreckung@gmail.com

2. Zwangsvollstreckung abwenden durch Umzug

Durch eine Ummeldung des Schuldners ist es möglich den Prozess des Mahnwesens sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hinauszuzögern. Zuständig ist immer der für deinen Bezirk zuständige Gerichtsvollzieher. Meldest du dich nun an einer anderen Adresse um, besser noch in einer anderen Stadt, so müssen die Akten zunächst einmal an den neuen Gerichtsvollzieher weitergegeben werden. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass ein Umzug sämtliche Prozesse zwischen 3 und 6 Monate verzögern kann, je nachdem wie beschäftigt der neue zuständige Gerichtsvollzieher ist.

Mit diesem Verfahren lässt sich zumindest Zeit gewinnen. Hierfür kannst du dich innerhalb Deutschlands ummelden, aber besser noch du meldest dich ins Ausland ab.

3. Zwangsvollstreckung abwenden durch Abmeldung (fast gänzlich)

Wäre ich Anwalt, würde an dieser Stelle jetzt stehen, dass man vor Schulden nicht davonlaufen kann und du dich dringend mit den Gläubigern einigen solltest. Wir alle wissen aber, dass dies nicht immer möglich ist und es ist auch überhaupt nichts dabei, wenn man sich nach Alternativen umsieht.

Auch ich habe mich früher einmal in Deutschland abgemeldet und habe eine Zeit lang im Nicht-europäischen Ausland gelebt. Daher weiß ich ganz genau ob das funktioniert und was passiert, wenn man sich später wieder in Deutschland anmeldet.

Tatsächlich entledigt man sich seiner Schulden ziemlich gut, wenn man sich ins Nicht-europäische Ausland abmeldet. Sämtliche Forderungen und Behördenpost können ab dem Zeitpunkt nicht mehr rechtsgültig zugestellt werden, sprich es werden in der Regel keine Vollstreckungsbescheide zugestellt werden können.

Theoretisch ist es möglich, dass eine öffentliche Zustellung seitens des Gläubigers beantragt werden kann, sodass ein Vollstreckungsbescheid mit diesem Verfahren auch in Abwesenheit des Schuldners rechtsgültig als zugestellt gilt. Im Zuge dessen würde die Frist beginnen und weitere Vollstreckungsmaßnahmen ermöglichen. Doch was kümmert es dich, wenn du eh nicht mehr erreichbar bist? Solange du dich tatsächlich im Ausland befindest herzlich wenig. Außerdem ist die öffentliche Zustellung meiner Meinung nach nicht die Regel. Vielmehr habe ich es persönlich noch nie erlebt, denn es ist seitens des Gläubigers auch mit einem Mehraufwand verbunden.

Was passiert bei Rückzug nach Deutschland?

Bei Rückzug nach Deutschland passiert erst einmal nicht viel. Das Schlimmste, das dir beispielsweise am Flughafen bei Einreise passieren kann ist, dass du aufgrund einer Aufenthaltsermittlung bei Seite genommen wirst und du Angaben über deinen aktuellen Wohnort machen musst. Das ist eigentlich nur eine formelle Angelegenheit.

Meldest du dich dann wieder in Deutschland beim Einwohnermeldeamt an, fängt die Mühle wieder langsam an zu mahlen, wenn auch nur sehr langsam. Bei mir war es so, dass es Monate bis Jahre gedauert hat, bis Gläubiger bemerkt haben, dass ich wieder für sie erreichbar war.

Fazit

Schulden zu haben ist keine angenehme Angelegenheit. Du brauchst deswegen aber nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Es gibt durchaus Möglichkeiten wie man eine Zwangsvollstreckung abwenden kann. 

Solltest du die Möglichkeit haben eine (Teil) Zahlung an deinen Gläubiger leisten zu können, so ist die Einigung durch eine Abschlagzahlung wahrscheinlich der beste Weg, um sich den Schulden zu entledigen.

Sollte dir dies nicht möglich sein, ist die Um- oder Abmeldung in/aus Deutschland die beste Alternative, um Folgen vorerst zu verhindern. Übrigens: Bei einer Abmeldung aus Deutschland ist man nicht verpflichtet den neuen Wohnsitz anzugeben.

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Zwangsvollstreckung abwenden

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* Bitte bedenke, dass meine Informationen auf persönliche Erfahrungen beruhen und ich keine rechtliche Beratung anbiete. Wende dich daher bei rechtlichen Fragen gerne an einen Anwalt für Zwangsvollstreckungsrecht.
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