Firma gründen trotz Insolvenz: Neustart durch LLC

 

Probleme bei Selbstständigkeit und Insolvenz

Befindet man sich in einer finanziellen Notlage, ist es gar nicht so leicht am Geschäftsleben teilzunehmen. Zum Einen scheitert es bereits am Geschäftskonto, da zumeist das Privatkonto als P-Konto geführt wird und sämtliche Geldeingänge auf dem Geschäftskonto gepfändet werden würden. Eine selbstständige Tätigkeit ist somit von vorn herein unmöglich. Ein zweites Problem ist, dass ein Selbstständiger in der Vermögensauskunft auch die selbstständige Tätigkeit angeben muss und die Gläubiger sogar das Recht haben an deine Kunden und Auftraggeber heranzutreten, auch wenn es nicht immer praktisch umgesetzt wird. Geschäftlich ist dies ein Katastrophe, denn etwaige Provisionen oder der Verdienst wird direkt an den Gläubiger ausgezahlt und jeder bekommt Ihre finanzielle Lage mit, welche selbstverständlich kein gutes Licht auf Sie werfen wird. An diesem Punkt kommen wir zu:

Tipp Nr. 1: Vor Abgabe der Vermögensauskunft das Gewerbe abmelden!

Verdienen Sie mit Ihrer Selbstständigkeit oder Ihrem Unternehmen Geld, wird alles, was über dem Freibetrag hinaus geht, gepfändet. Auch das ist natürlich ein Umstand, den ein echter Unternehmer nur schlecht hinnehmen kann, denn als Selbstständiger hat man höhere Kosten zu tragen, wie zum Beispiel für die Krankenversicherung. 

Tipp Nr. 2: Auslands-Geschäftskonto eröffnen

Möchten Sie selbstständig tätig sein und keine Angst vor Pfändung haben? Dann ist ein Auslandskonto vorläufig die beste Wahl. Die Konten werden nicht in die Schufa eingetragen und sind nicht so leicht zu pfänden, wie deutsche Konten. Wir haben gute Erfahrungen mit Viabuy, Sogexia und Wise gemacht, daher empfehlen wir diese gerne weiter. (Durch Klick auf folgende Button mit anschließender Kontoeröffnung erhalten wir eine kleine Provision, für Sie ist dies komplett kostenlos!)

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Anonyme Gründung einer LLC bei Überschuldung und Privatinsolvenz

Einer der größten Bedenken von Selbstständigen und Unternehmern ist es im Internet mit seinem eigenen Namen und der Privatadresse präsent zu sein. Die Impressumspflicht ist besonders für Unternehmer ärgerlich, die Privatinsolvenz beantragt haben und mit Ihrem Namen bereits im Insolvenzregister veröffentlicht wurden. 

Ist es trotz Insolvenz ihr Wunch auf selbstständiger Basis zu arbeiten, ohne dafür mit Ihrem Namen bei Google zu stehen, gibt es im Grunde zwei Wege wie dies zu bewerkstelligen ist. 

  1. Firma mit Treuhand- Gründer und/oder Geschäftsführer
  2. Durch Auswandern der Gewerbeanmeldung entgehen (Perpetual Traveler) und damit Impressumspflicht

Es ist heutzutage kein Problem eine LLC mit einen Treuhand-Gründer und Director zu gründen, kostet aber zwischen 1500 und 2000€. Auf diese Weise ist es möglich Ihre Identität weitgehendst geheim zu halten. Den Steuerbehörden ist eine Inhaberschaft einer Firma und damit Gewinnausschüttung allerdings trotzdem zu melden, daher empfiehlt es sich, wenn möglich, ein Familienmitglied als Inhaber einzutragen. 

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit ohne Treuhänder wenigstens Ihre Identität im Internet zu verschleiern, indem Sie durch Gündung einer LLC diese im Impressum Ihrer Website angeben. Dies ist durch einen Treuhand-Vertrag möglich, indem Sie der LLC die Rechte einräumen in Ihrem Namen handeln zu dürfen. Steuerlich rechnen Sie Ihre Einkünfte selbst mit dem Finanzamt ab. 

Der Vorteil einer LLC liegt klar auf der Hand: Weder der Inhaber, noch der Geschäftsführer ist dem Gründungsstaat/Registered Agent oder sonst irgendjemandem bekannt. Die Gründung ist anonym möglich. Ebenso ist die Gründung einer LLC bei Überschuldung, aber auch genauso während des Insolvenzverfahrens sinnvoll. Von Außen ist mit der LLC im Impressum nicht ersichtlich wer hinter der Webseite steht. Dies kann bei einem Neustart enorm von Vorteil sein.

Eine Gründung einer LLC ist sehr günstig und die Firma ist innerhalb von wenigen Tagen einsatzbereit. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. 

Auswandern und neu beginnen

Auswandern in ein Niederigsteuerland, in dem Auslandseinkommen nicht versteuert werden muss, ist eine sehr gute Möglichkeit, aber leider nicht für Jedermann geeignet. Geringes Anfangskapital, günstige Lebenshaltungskosten, Territorialbesteuerung sowie ein warmes Klima bietet beispielsweise Paraguay in Südamerika. Besuchen Sie bei Interesse unsere Partnerwebsite www.coaching-paraguay.com und lassen Sie sich zu einer möglichen Auswanderung beraten.

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Selbstständigkeit trotz Insolvenzverfahren

Ja, es ist möglich als Selbstständiger Insolvenz anzumelden. In der Regel beantragen Selbstständige die Regelinsolvenz, bei der kein Vergleichsversuch nachgewiesen werden muss und somit direkt beantragt werden kann. Wird die selbstständige Tätigkeit während des Insolvenzverfahrens genehmigt, können Sie Ihren Geschäften wie gewohnt nachgehen. Die Regelinsolvenz bietet Selbstständigen mehrere Vorteile. Zwangsvollstreckungen werden gestoppt und Sie können Ihr Gewerbe weiterhin aufbauen und Bankgeschäfte ausführen. Nach rund drei Jahren sind Sie Ihre Schulden los. 

Auch während des Insolvenzverfahrens ist die Gründung einer LLC sinnvoll, um im Internet anonym am Geschäftsleben teilhaben zu können. 

Gründe für die Wahl einer LLC

  • Anonyme Gründung
  • Schutz vor persönlicher Haftung
  • Steuerersparnis
  • Flexibilität bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags
  • Unkomplizierter Inhaberwechsel

Lassen Sie sich von Überschuldung oder einer Insolvenz nicht davon abbringen Ihr Gewerbe auszuführen. Es gibt etliche Wege, wie dies trotzdem noch möglich ist. Nur Mut!

Insolvenz Firma

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